Wenn rasch entschieden werde, könnten die Rayonverbote für die Saison 2017/2018 noch aufgehoben werden. Die behauptete Fürsorgepflicht diene in Wahrheit dazu, mit der Behinderung der Verteidigungsrechte die Polizei davor zu bewahren, das voreilig publizierte Communiqué widerrufen und damit eingestehen zu müssen, dass ihre Intervention nicht professionell gewesen sei. Die Lehrmeinung von RUCKSTUHL schliesslich stelle die Ansicht eines Autors dar, was nicht bedeute, dass diese Meinung von andern Experten als richtig beurteilt werde. Es sei zu verweisen auf FELLMANN (Anwaltsrecht, 2. Aufl.