Als Ausgleich zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007, welches die Unschuldsvermutung und die elementarsten strafprozessrechtlichen Grundsätze auf den Kopf stelle, sei eine Mehrfachvertretung (ausnahmsweise) umso mehr zuzulassen und zu bejahen. Wenn rasch entschieden werde, könnten die Rayonverbote für die Saison 2017/2018 noch aufgehoben werden.