1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie gegen sechs Mitbeschuldigte eine Strafuntersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung. Ihnen wird vorgeworfen, am 25. Mai 2016 nach einem Fussballspiel ein Polizeifahrzeug mit Steinen beworfen zu haben. Am 20. Januar 2017 zeigte Rechtsanwalt B.________ der Staatsanwaltschaft an, dass er alle sieben Beschuldigte im Verfahren verteidige. Am 2. Februar 2017 gewährte ihm die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht, wies ihn aber auf einen möglichen Interessenkonflikt hin.