Es sei einzig die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise ein Freispruch rechtstaatlich vertretbar. Alle Beschuldigten hätten angegeben, dass die Polizei die falschen Personen angehalten habe und die Täterschaft, welche die Gewalttätigkeiten begangen habe, über die Aarebrücke geflüchtet sei. Die Staatsanwaltschaft lege nicht dar, inwiefern ein Beschuldigter eine mitbeschuldigte Person belasten sollte, um einen Freispruch oder ein möglichst mildes Urteil zu erlangen. Die Staatsanwaltschaft lege auch nicht dar, inwiefern eine wirksame Verteidigung durch dieselbe Person nicht mehr gewährleistet sein sollte. Das Gegenteil sei der Fall: