_ vom 16. Juni 2016, S. 2: «Die Gruppe konnte eingeholt werden.») Auf der anderen Seite geht die Generalstaatsanwaltschaft wohl tatsächlich etwas weit, wenn sie annimmt, wahrscheinlich habe jeder Beschuldigte beim Angriff auf das Polizeifahrzeug eine andere Aufgabe übernommen und einen gesonderten Tatbeitrag geleistet. Die Aktenlage ist nämlich – zumindest derzeit – vor dem Hintergrund fehlender objektiver Beweismittel (Waffen, Steine, Kleidungsstücke o.Ä.) eher dünn; wenn auch nicht so dünn, dass bereits jetzt klarerweise von einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch ausgegangen werden müsste.