Trotzdem habe die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft eine Medienmitteilung publiziert, in welcher der Öffentlichkeit suggeriert worden sei, dass die «Täterschaft» nach einem Angriff auf die Polizeiorgane beziehungsweise nach der Beschädigung eines Einsatzfahrzeugs dingfest habe gemacht werden können. Als einzige Beweismittel lägen bis heute zwei nichtssagende Berichtsrapporte und ein noch weniger aussagekräftiger Wahrnehmungsbericht der Kantonspolizei vor. In den Berichten werde von unbekannter Täterschaft gesprochen.