3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Zusätzlich stellte sie folgende Anträge: 1. Die Beschwerdeführerin sei von der Leistung eines Kostenvorschusses zu befreien. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend per 23. Oktober 2016 die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen. 3. Der unterzeichnete Rechtsanwalt sei als unentgeltlicher Rechtsbeistand für die amtliche Verteidigung zu ernennen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.