Es sei zu verweisen auf FELLMANN (Anwaltsrecht, 2. Aufl. 2017), welcher eine Verteidigung verschiedener Angeklagter im Strafverfahren als denkbar beurteile. 5. 5.1 Gemäss Art. 127 Abs. 3 StPO kann der Rechtsbeistand in den Schranken von Gesetz und Standesregeln im gleichen Verfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter wahren. Die Berufsregeln für Anwälte sind in Art. 12 BGFA geregelt. Gemäss Bst. c dieser Bestimmung haben Anwälte jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klientschaft und den Personen, mit denen sie geschäftlich oder privat in Beziehung stehen, zu vermeiden.