Die Polizei habe bei der Einkesselung derart unprofessionell eingegriffen, dass sie nicht gewusst hätten, wie sie sich verhalten sollten. Aus Angst und Misstrauen gegenüber den Polizeiorganen hätten sie die Aussage verweigert. Aus den Berichtsrapporten könnten keinerlei Hinweise auf die Täterschaft entnommen werden. Trotzdem habe die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft eine Medienmitteilung publiziert, in welcher der Öffentlichkeit suggeriert worden sei, dass die «Täterschaft» nach einem Angriff auf die Polizeiorgane beziehungsweise nach der Beschädigung eines Einsatzfahrzeugs dingfest habe gemacht werden können.