2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, ao. Staatsanwältin E.________ (mit den Akten) Bern, 7. Juni 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: