c verbietet lediglich konkrete Interessenkonflikte. Solche entstehen, wenn ein Anwalt ein Mandat annimmt, bei welchem er die Klienteninteressen nicht objektiv und uneingeschränkt vertreten kann, weil er gleichzeitig entgegengesetzte Ziele berücksichtigen muss. Ist ein Interessenkonflikt von Anfang an ersichtlich, darf ein Anwalt das entsprechende Mandat nicht annehmen. Tritt der Konflikt erst später zu Tage, muss er sämtliche betroffenen Mandate niederlegen. Ein konkreter Konflikt liegt nicht nur vor, wenn sich zwei Parteien direkt in einem Verfahren gegenüberstehen.