Aus Angst und Misstrauen gegenüber den Polizeiorganen hätten sie die Aussage verweigert. Aus den Berichtsrapporten könnten keinerlei Hinweise auf die Täterschaft entnommen werden. Trotzdem habe die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft eine Medienmitteilung publiziert, in welcher der Öffentlichkeit suggeriert worden sei, dass die «Täterschaft» nach einem Angriff auf die Polizeiorgane beziehungsweise nach der Beschädigung eines Einsatzfahrzeugs dingfest habe gemacht werden können.