4 be das Strafverfahren einen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens vor der POM. Die Gruppe sei eingekesselt worden, obwohl sie mit den Gewalttätigkeiten nichts zu tun gehabt habe. Den jungen Menschen könne einzig vorgeworfen werden, dass sie die Aussage verweigert hätten. Die Polizei habe bei der Einkesselung derart unprofessionell eingegriffen, dass sie nicht gewusst hätten, wie sie sich verhalten sollten. Aus Angst und Misstrauen gegenüber den Polizeiorganen hätten sie die Aussage verweigert.