Am 2. Februar 2017 gewährte ihm die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht, wies ihn aber auf einen möglichen Interessenkonflikt hin. Am 8. Februar 2017 ersuchte Rechtsanwalt B.________ um amtliche Verteidigung für alle Beschuldigten unter Einsetzung seiner Person als amtlicher Verteidiger. Am 21. Februar 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in Aussicht, die Gesuche um amtliche Verteidigung aufgrund des Interessenkonfliktes des Rechtsvertreters bei Mehrfachverteidigung abzuweisen und gab Rechtsanwalt B.________ Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.