Ausgehend von den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung- radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/emf.html, Faktenblatt Mikrowellenofen, besucht am 11. Mai 2017) ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die durch Mikrowellen verursachte Strahlungsintensität geeignet wäre, Personen, welche sich nicht einmal in der gleichen Wohnung wie die Geräte befinden, in einem strafrechtlich relevanten Mass zu schädigen. Zudem sind weder aus der Anzeige noch aus der Beschwerde Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Be-