Dies umso mehr, als sie um die Wichtigkeit der Postsendung gewusst habe, da sie am gleichen Tag ebenfalls einen gleichlautenden Strafbefehl erhalten habe. Sei aber die Zustellung nicht korrekt erfolgt, beginne die Einsprachefrist mit der effektiven Kenntnisnahme – am 19. Dezember 2016 – zu laufen, weshalb die Einsprache rechtzeitig erfolgt sei.