Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland, Einzelgericht, vom 24. März 2017 (PEN 17 120) Erwägungen: 1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz zu einer Busse von CHF 1'000.00 und zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Der Strafbefehl BM 15 26524 vom 1. April 2016 wurde dem Beschwerdeführer am 5. April 2016 an der Adresse D.________, eröffnet.