Die Situation rund um das prozessuale Verhalten des Beschwerdeführers scheint aus meiner eigenen Erfahrung in den zurückliegenden beiden Jahren vollständig aus den Fugen geraten. Die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft gemäss Artikel 394 des Zivilgesetzbuches drängt sich angesichts der jüngsten Entwicklung auf und ein entsprechendes Verfahren ist meiner Ansicht nach durch die Behörden zu initiieren […].