______ als Vizepräsident der Kantonsbeteiligung der F.________-Bahn diese Betreibung einerseits erklären muss und andererseits beseitigen sollte. Im Zivilverfahren riskiere ich nun freilich sogar einen Nichteintretensentscheid, sollte sich der Beschwerdeführer auf seine eigene fehlende Prozessfähigkeit berufen. Die Situation rund um das prozessuale Verhalten des Beschwerdeführers scheint aus meiner eigenen Erfahrung in den zurückliegenden beiden Jahren vollständig aus den Fugen geraten.