Der Umstand, dass ein Zivilgericht in der Vergangenheit offenbar davon abgesehen hat, den Beschwerdeführer als urteilsunfähig zu erklären und ihm einen Beistand zur Seite zu stellen, bedeutet keineswegs, dass die Situation aktuell unverändert ist […]. Ich selbst bin gezwungen, gegen den Beschwerdeführer einen Zivilprozess zu führen (negative Feststellungsklage), da mich dieser ohne jegliche Rechtsgrundlage über einen Betrag von knapp CHF 3000 betrieben hat und ich im Rahmen der 'Corporate Governance' des Kantons G.____