(Urteil 2C_649/2016 des Bundesgerichts vom 15. Dezember 2016, Erw. 4.4.). Der Beschwerdeführer Herr B.________ ist geradezu ein Musterbeispiel eines Querulanten und dies ist sowohl der Staatsanwaltschaft wie auch dem Obergericht bekannt und damit (gerichts- )notorisch. […]