Am 3. Mai 2017 beantragte der Beschuldigte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Am 8. Mai 2017 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, in welcher er zusätzlich ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt C.________ und Oberrichter D.________ stellte.