Dies wäre ohne Strafrechtsrelevanz. Ausserdem würde es sich bei den Behauptungen in den E-Mails bloss um einfache Lügen handeln. Die Beschwerdeführerin habe vom Beschuldigten Vorauszahlungen verlangt, die er nicht geleistet habe. Trotzdem habe sie anschliessend Aufträge für ihn ausgeführt. Der Beschuldigte habe zwar Zusicherungen gemacht, er werde demnächst Geld erhalten, habe aber nie irgendwelche (gefälschten oder verfälschten) Dokumente oder Unterlagen vorgelegt, um diese Behauptung zu untermauern. Er habe auch zu