Ihm wird vorgeworfen, sich durch das Verhalten der Beschwerdeführerin unrechtmässig bereichert zu haben, dies unter mehrfacher wahrheitswidriger Vorspiegelung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit, mithin durch Täuschung über Tatsachen. Die Beschwerdeführerin macht in ihrer Beschwerdeschrift im Wesentlichen geltend, der Beschuldigte habe sie mittels mehrerer E-Mails darüber getäuscht, dass er Geschäfte abgeschlossen habe und die offenen Rechnungen nun werde bezahlen können. Dadurch soll er sie zu wiederholten Leistungserbringungen und Vorstreckungen von Geldbeträgen verleitet und in der Höhe von EUR 62'213.07 am Vermögen geschädigt haben.