Er stelle hier (vor Gericht) keine Gesuche. Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin nach den Ausstandsgründen verweist der Beschuldigte auf das eben erwähnte Affidavit und fügt an, dass die Gerichtspräsidentin als Mensch für ihre Taten hafte und dass es keine Gerichte gebe. Das Gericht sei eine Firma, genauso auch das Obergericht und das wisse die Gerichtspräsidentin. Zudem gebe es keinen Kläger in dieser Sache. Die Gerichtspräsidentin erklärt die Gründe des nicht persönlichen Erscheinens der Staatsanwaltschaft. Die Gerichtspräsidentin erläutert den weiteren Verfahrensablauf nachdem sinngemäss ein Ausstandsgesuch gestellt wurde.