Der Beschuldigte gibt an, dass er im Protokoll festgehalten haben möchte, dass die Gerichtspräsidentin befangen sei. Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin ob er ein Ausstandsgesuch stelle, sagt der Beschuldigte, die Gerichtspräsidentin sollte selber darauf kommen, nachdem sie das Affidavit heute zum zweiten Mal, zuzüglich der AGB’s erhalten habe, dass sie befangen sei und in den Ausstand treten müsse. Er stelle hier (vor Gericht) keine Gesuche.