Der Beschuldigte fragt die Gerichtspräsidentin, ob sie sich ausweisen könne. Diese antwortet, dass sie keine Geburtsurkunde mit an Verhandlungen nehme. Sie sei aber durch den Grossen Rat zur Gerichtspräsidentin gewählt worden, worauf der Beschuldigte mehrere Fragen betreffend Parteizugehörigkeit, den Eid sowie die Angehörigkeit zu Berufsverbänden der Gerichtspräsidentin stellt. Der Beschuldigte gibt an, dass er im Protokoll festgehalten haben möchte, dass die Gerichtspräsidentin befangen sei.