1. Am 31. März 2017 führte B.________, Regionalgericht Berner Jura-Seeland, (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) die Hauptverhandlung im Verfahren PEN 16 310 gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch. Anlässlich dieser Verhandlung stellte der Gesuchsteller zumindest sinngemäss ein Ausstandsgesuch. In der Folge brach die Gesuchsgegnerin die Verhandlung ab und überwies die Akten an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern zur gesetzlichen Folgegebung (Art. 59 Abs. 1 Bst. b Schweizerische Strafprozessordnung [StPO;