1. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. März 2017 (PEN 16 997) wird aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an das Regionalgericht Bern-Mittelland zurück. 2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, ausmachend CHF 800.00, sowie des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers im Verfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wird wie folgt festgesetzt: