Es seien gegen die Einschätzung von Dr. med. C.________ bezüglich der aktuell geringen therapeutischen Beeinflussbarkeit wenig Gegenargumente vorzubringen. Im konkreten Fall stelle sich allerdings die Frage nach Alternativen. Jegliches therapeutisches Engagement abzulehnen, erscheine angesichts der Ausgangslage wenig hilfreich zu sein. Gerade Straftäter mit einem hohen Risiko würden eine besonders intensive Therapie benötigen. Er plädiere dafür, im vorliegenden Fall noch einmal einen Behandlungsversuch zu etablieren und wäre bereit, den Beschwerdeführer in ein entsprechendes Behandlungssetting in der Forensik Klinik Bern aufzunehmen.