8 hen. Der Beschwerdeführer sei ihm persönlich bekannt und er habe einen grossen Teil seines Behandlungsverlaufes aus unmittelbarer Nähe mitverfolgt. Schon damals hätten sich eine schwierige Behandelbarkeit und damit ein erhöhtes Rückfallrisiko abgezeichnet. Zwischenzeitlich seien aber doch gute Therapiefortschritte erkennbar gewesen, welche z.B. die Verlegung in das offene Massnahmenzentrum I.________ ermöglicht hätten.