Aktuell müsse von einer geringen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden. Aus psychiatrischer Sicht bestehe nach den verschiedenen, mittlerweile über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren andauernden therapeutischen Bemühungen keine realistischen Ansatzmöglichkeiten mehr, so dass eine Behandlung nicht empfohlen werde (S. 85 und 95 des Gutachtens). Mittlerweile könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich durch eine stationäre Behandlung weitere deliktpräventive Erfolge erreichen liessen. Der Beschwerdeführer schildere seine Motivation konsistent zu dieser Feststellung als zu gering. Das stationäre Setting sei derzeit mit seinen Therapieangeboten an einem Ende angekommen.