7 hinweg mehrfach Sanktionen und Behandlungsversuche erfolgt, um das sich abzeichnende, immer gravierender werdende Gewaltpotential in den Griff zu bekommen. All diese Platzierungen, Verurteilungen und Behandlungsansätze sowie die jugendstrafrechtlichen Massnahmen seien erfolglos geblieben. Das Ausmass der Gewalt habe bis 2009 zunehmend progrediert. Mittlerweile müsse auch der Verlauf der stationären Massnahme im Erwachsenenstrafrecht als kritisch bewertet werden. Aktuell müsse von einer geringen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden.