Da es praktisch in jedem Vollzugsjahr zu einer Situation mit physischer Gewaltanwendung gekommen sei (Schlagen, Würgen, Bewerfen) und weiteren ca. zwei Situationen mit verbaler Gewalt, könne davon ausgegangen werden, dass es mit einer vergleichbaren Häufigkeit nach einer Entlassung auf freiem Fuss zu problematischen Situationen kommen werde (S. 92 des Gutachtens). Die realen Therapiemöglichkeiten der seit der Kindheit auffälligen Entwicklungsstörung müssten 2009 als gering eingestuft werden. Seit dem Kindergarten seien über viele Jahre