___ verschiedene Progressionsstufen bis hin zur Progressionsstufe C, wobei ihm ausserdem das Arbeitsexternat bewilligt worden ist. Es sind somit – wenn auch bloss schrittweise – Therapieerfolge im Massnahmenvollzug erkennbar, welche klar für eine Therapierbarkeit des Verurteilten sprechen. So kam auch Dr. med. C.________ nicht umhin anzumerken, dass sich die Frequenz von Rückfällen in problematische Verhaltensmuster habe reduzieren lassen. Dazu, dass die Therapieerfolge seit Anfang 2015 rückläufig wären bleibt anzumerken, dass dem Verurteilten seit Verlegung in das Regionalgefängnis K.______