Auch hat der Verurteilte mehrfach Regelverletzungen und Delikte begangen, wofür er unter anderem mit Strafbefehl vom 08.02.2016 verurteilt worden ist. Diese Rückfälle in alte Verhaltensmuster – insbesondere unter Berücksichtigung der hinsichtlich der Therapierbarkeit und Rückfallgefahr des Verurteilten als schwie-