Diese sei jedoch bloss eingeschränkt vorhanden. Zu empfehlen sei deshalb eine Fortführung der stationären Massnahme in einem geschlossenen und hochstrukturierten Setting. Damit solle schlussendlich eine Verbesserung der Legalprognose erreicht und den vorhandenen Risikofaktoren entgegengewirkt werden können. Die ASMV beurteilte in ihrem Antrag vom 17.11.2016 – gestützt auf das Gutachten von Dr. med. C.________ – die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme als nur bedingt zielführend und zweckmässig. Hingegen würden Aspekte vorliegen, welche therapeutischer Bearbeitung sowie einer Erstellung eines Risikomanagements bedürften.