5 teilen. Ausserdem würden gerade jene Straftäter mit einem hohen Risiko eine besonders intensive Therapie benötigen. Betreffend die Therapiemöglichkeiten kam die KoFako in ihrer Sitzung vom 09.11.2016 zur Beurteilung des Verurteilten zum Schluss, dass ein weiterer Behandlungsversuch unternommen werden sollte und bringt damit zum Ausdruck, dass weitere Behandlungserfolge nicht auszuschliessen seien. Gestützt auf das Gutachten vom 22.06.2016 erkennt die KoFako auch weiterhin eine Therapiebereitschaft des Verurteilten. Diese sei jedoch bloss eingeschränkt vorhanden.