_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, indessen nicht gleichermassen kritisch. Zwar anerkenne auch er eine schwierige Behandelbarkeit und ein erhöhtes Rückfallrisiko des Verurteilten. Zwischenzeitlich seien jedoch gute Therapiefortschritte erkennbar gewesen, welche etwa die Verlegung in das Massnahmenzentrum I.________ ermöglicht hätten. Der Vollzug im Massnahmenzentrum sei zwar wechselhaft, jedoch genügend positiv für einen Übertritt in die Progressionsstufe des Arbeitsexternates gewesen. Ob nachhaltig Einfluss auf der Verhaltensebene habe genommen werden können, sei aber oft erst ab dieser Progressionsstufe zu beur-