Im Massnahmenzentrum I.________ wurde er bis zum 09.12.2015 insgesamt 12 Mal diszipliniert. Weitere Disziplinierungen folgten im Regionalgefängnis J.________. Diese Disziplinierungen sind insbesondere aufgrund verbaler und physischer Übergriffe, Konsum von Alkohol sowie wegen Konsum und Besitz von Cannabis ergangen. Am 09.12.2015 wurde die Vollzugsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verurteilte positiv auf THC und Benzodiazepine getestet wurde und er im Zusammenhang mit der darauf folgenden provisorischen Arrestierung verbal bedrohliches Verhalten gezeigt und Gewaltanwendung ausgeübt hat. Ausserdem wurde anlässlich einer Kontrolle der Zelle des Verurteilten ein ca. 12 cm