Ziel war, dem Verurteilten bis im Sommer 2015 eine Lehrstelle zu finden. Der Schnuppertag und die Schnupperwoche verliefen ohne Zwischenfälle und konnten aus Sicht des Verurteilten und des ASMV als Erfolg bezeichnet werden, wobei der Verurteilte jedoch eine Absage für die Lehrstelle erhielt. Diesem grundsätzlich positiven Vollzugsverlauf stehen verschiedene Regelverletzungen während des Massnahmenvollzugs gegenüber, infolge welcher der Verurteilte verschiedentlich diszipliniert wurde. In den Anstalten H.________ wurde der Verurteilte fünf Mal diszipliniert. Im Massnahmenzentrum I.________ wurde er bis zum 09.12.2015 insgesamt 12 Mal diszipliniert.