Auch der Beschwerdeführer selbst hat eine Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um ein weiteres Jahr beantragt. Gemäss Gutachten von Dr. med. C.________ vom 22. Juni 2016 müsse weiterhin von einem hohen Risiko für Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten in vergleichbarer Schwere der Anlasstat ausgegangen werden. Die Beurteilung des Rückfallrisikos wird von med. pract. E.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH mit Schwerpunkt für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, im Bericht vom 3. November 2016 geteilt.