3 walt/Dominanzstreben, hohe Gewaltbereitschaft [strategische Gewalt; impulsive Gewaltdurchbrüche; Waffenaffinität]) sowie Substanzkonsum (Alkohol, weniger Cannabis). Bei den von den Gutachtern bislang gestellten Diagnosen (vgl. auch das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. D.________ vom 30. Oktober 2013) handelt es sich um psychische Störungen im Sinne von Art. 59 Abs. 1 StGB. Diese wurden von den Gutachtern als deutlich ausgeprägt beschrieben und sind als schwer zu bezeichnen.