nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde am 26. Februar 2010 vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchten Raubes, Angriffs, mehrfachen Diebstahls, mehrfacher einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, mehrfacher Drohung, Sachbeschädigung sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Jugendgerichts Bern-Mittelland vom