5 telte die Beschuldigte den Beschwerdeführer wiederholt schlicht um Geld für diverse Annehmlichkeiten an. Er hat nie eine Zusicherung im Sinne einer finanziellen Gegenleistung oder Ähnliches erhalten. Der Zweck der Geldüberweisungen war, dass sich die Beschuldigte nicht mehr prostituiert und er sie in ihren Lebenshaltungskosten unterstützt.