Auch bei den weiteren Anfragen um Geld für Fahrzeuge, für eine Studiowohnung sowie für einen Coiffeursalon ist nicht ersichtlich, dass sie sich besonderer Machenschaften bedient hätte. Sie stellte lediglich simple Behauptungen auf und bat um Geld. Diese Äusserungen sind als einfache Lügen zu qualifizieren. Einfache Lügen können als arglistig qualifiziert werden, wenn deren Überprüfung nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich oder zumutbar ist, und wenn der Täter das Opfer von der Überprüfung abhält oder nach den Umständen voraussieht, dass es die Überprüfung aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses unterlassen wird.