Diese Konversation lässt darauf schliessen, dass die beiden eine Art Abmachung geschlossen hatten. Gestützt auf die Ausführungen des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass dieser «Deal» auch in der Zeit ab Oktober 2014 bestanden hat. Hingegen ist nicht ersichtlich, dass sich die Beschuldigte besonderer Machenschaften bedient oder ein Lügengebäude aufgebaut hätte. Sie schrieb dem Beschwerdeführer lediglich, dass sie sich nicht mehr prostituiere. Auch bei den weiteren Anfragen um Geld für Fahrzeuge, für eine Studiowohnung sowie für einen Coiffeursalon ist nicht ersichtlich, dass sie sich besonderer Machenschaften bedient hätte.