Den Whatsapp-Nachrichten ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte dem Beschwerdeführer am 12. September 2014 versicherte, sich nicht mehr zu prostituieren. Sie schrieb ihm, dass es keine «katastroff» mehr geben und sie sich Arbeit suchen werde. Darauf erwiderte er: «Aber arbeit!!...nie…nie …nie mehr prostitution.... Sonst jetzt sagen…!»", worauf ihm die Beschuldigte antwortete: «Nie mehr..., Ja schatz. Keine angst...». Diese Konversation lässt darauf schliessen, dass die beiden eine Art Abmachung geschlossen hatten.