5. In seiner Beschwerdeschrift macht der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, er habe der Beschuldigten geholfen, damit sie von der Prostitution loskomme. Als er im Januar 2015 per Zufall im Internet von der Neueröffnung der D.________ Bar erfahren und gesehen habe, dass dort Fotos der Beschuldigten aufgeschaltet seien, habe er mit ihr reden wollen. Er sei jedoch aufgefordert worden, die Bar zu verlassen. Er habe ihr später Briefe geschrieben, welche unbeantwortet geblieben seien. Er habe seinerseits die Abmachung eingehalten, was man von ihr nicht behaupten könne. Ferner habe ihn auch der Betreiber der D._____