_ wieder der Prostitution nachgehe. Der Zahlungsauflistung ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer von Januar 2013 bis Januar 2015 mittels 49 Überweisungen insgesamt CHF 60'461.00 nach Rumänien überwiesen hat. Aus der Strafanzeige ist abzuleiten, dass der Beschwerdeführer die Betrugsvorwürfe auf drei Zahlungen nach dem 1. Oktober 2014 (Wiederaufnahme der Tätigkeit als Prostituierte), datierend vom 23. Dezember 2014, 9. Januar 2015 sowie 20. Januar 2015, im Umfang von EUR 1'300.00 beschränkt.